Hallenordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Tennishalle des Sportverein1910 Germania Steinheim e.V. (SVG Steinheim)

A. AGB

1. Geltungsbereich

  • Für die Buchung und Nutzung unserer Tennishalle, der Sanitäranlagen, der Aufenthaltsräume und der Zugänge gelten die nachstehenden Bedingungen.
  • Diese Hallenordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Tennishalle ausgehängt und dort einzusehen. Die Hallenordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch über die Internetseiten des Vereins und im Rahmen des Online-Buchungssystems aufrufbar und werden Vertragsbestandteil bei der Buchung der Tennisplätze.
  • Mit der Buchung des Tennisplatzes akzeptiert der Mieter zugleich die Hallenordnung (Teil B), die als Bestandteil dieser AGB gilt.

2. Hallennutzung

  • Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Wegen der Unfallgefahr und der Störung des Spielbetriebes ist der Zutritt zur Halle frühestens 5 Minuten vor der gebuchten Stunde erwünscht.
  • Der Platz ist spätestens 5 Minuten nach Ablauf der gemieteten Zeit zu verlassen, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.
  • Bei Überschreitung der Mietzeit von mehr als 10 Minuten kann die volle Stundengebühr nacherhoben werden. 
  • Eventuelle Reklamationen seitens des Mieters müssen unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
  • Die Nutzung der Tennishalle außerhalb der gebuchten Zeiten ist untersagt. Bei unbefugter Benutzung der Halle ist die SVG berechtigt, neben der geschuldeten Hallenmiete eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zu erheben. 

3. Hallenbuchung

3.1 Einzelstunden-Buchungen

  • Die Buchung von Einzelstunden ist telefonisch zu den Zeiten, zu denen das Büro der Tennishalle besetzt ist und über das Online-Buchungssystem möglich. Das Reservierungssystem ist über die Homepage https://www.svg-steinheim.de erreichbar. Mit der Buchung im Online-Buchungssystem kommt ein verbindlicher Hallennutzungsvertrag zustande, dem diese AGB zugrunde liegen. 
  • Die Stornierung gebuchter Einzelstunden ist über das Buchungssystem durch den Nutzer möglich. Dabei gilt:
    • Stornierung bis 6 Std. vor dem Termin: kostenlos, der Mietbetrag wird dem Buchungskonto des Mieters gutgeschrieben. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
    • Stornierung weniger als 6 Std. vor dem Termin: keine Gutschrift, der Betrag wird voll berechnet.
  • Ohne Stornierung ist die vertragsgemäße Hallenmiete auch dann fällig, wenn die Halle zum gebuchten Zeitraum nicht genutzt wurde, es sei denn, die SVG Steinheim hat dies schuldhaft zu vertreten.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

3.2 Abonnement-Buchungen

  • Abonnements können über das Online-Buchungssystem, schriftlich, telefonisch oder per Mail beantragt werden.
  • Nimmt die SVG Steinheim den Antrag an, erhält der Mieter eine Rechnung  über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements.

4. Preise

  • Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten mit den darin genannten Bedingungen.

5. Zahlung

  • Die Hallenmiete ist bei Abonnement-Buchungen vierzehn Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
  • Gebuchte Einzelstunden sind im Rahmen des Online-Buchungssystems per Paypal oder Sofortüberweisung zu bezahlen.

6. Nutzerhaftung und Schadensmeldungen

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes, regelwidriges, vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
  • Festgestellte oder selbst verursachte Schäden und Verunreinigungen sind der SVG unverzüglich zu melden.

7. Vereinshaftung

  • Ansprüche jeglicher Art aus dem Ausfall von Hallenstunden über den Wert der jeweiligen Buchungsstunde hinaus sind ausgeschlossen.

8. Vertragsverletzung

  • Bei Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen kann die SVG Steinheim den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage oder auch ein Hausverbot verfügen.
  • Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen durch die SVG Steinheim bleibt vorbehalten.




    B. Hallenordnung

 

  • Durch das Betreten der Tennishalle und die Nutzung der Räumlichkeiten und Plätze durch Mieter, Spieler und Besucher erkennen diese die Hallenordnung als für sich verbindlich an.
  •  Die Tennisplätze dürfen nur nach der vorherigen verbindlichen Buchung genutzt werden.
  • Die Halle darf nur mit sauberen und geeigneten Tennisschuhen (non-marking) betreten werden.
  • Das Rauchen sowie das Einnehmen von Speisen und das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
  • Die Halle ist in sauberem, ordnungsgemäßem Zustand zu halten; die Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
  • Festgestellte oder selbst verursachte Schäden und Verunreinigungen sind der SVG Steinheim unverzüglich zu melden.
  • Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten kann ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle erfolgen.
  • Die Tennisanlage wird durch Videokameras in gekennzeichneten Bereichen zum Schutz vor Vandalismus und missbräuchlicher Nutzung überwacht. Mit dem Betreten der Clubanlagen stimmen die Nutzer der Videoaufzeichnung zu.
  • Der Mieter des Platzes, Spieler und Besucher haften für Schäden, die an der Halle und ihrer Einrichtung durch sie verursacht werden und die über die normale sporttypische Abnutzung hinausgehen.
  • Eine Haftung der SVG Steinheim für Schäden der Nutzer durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung, durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten u.ä. ist ausgeschlossen.
  • Die SVG Steinheim haftet nicht für zurückgebliebene Gegenstände der Nutzer. Gefundene Gegenstände werden für drei Monate aufbewahrt.
  • Für die Sportanlagen und insbesondere die Tennishalle gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis in der Halle oder den sonstigen Informationsflächen der Sportanlage die jeweils aktuellen Beschränkungen, die sich aus behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften (z. B. aus dem Infektionsschutzgesetz) ergeben. Es obliegt den Mietern, Spielern und Besuchern sich vor dem Betreten der Sportanlage und der Tennishalle über die geltenden Vorgaben zu informieren (z. B. über die Seiten des Landessportbundes Hessen oder des Landes Hessen). Personen, die vorsätzlich gegen behördliche oder gesetzliche Beschränkungen verstoßen, werden mit einem Hausverbot belegt.